Zurückziehen von Angeboten oder Angebotslisten
Wenn Sie über die entsprechenden Berechtigungen verfügen, können Sie Angebote und Angebotsliste zurückziehen, damit diese nicht weiter verwendet werden können. Zurückgezogene Angebote können nicht mehr zugewiesen oder als Teil einer Angebotsliste ausgegeben werden.
Zurückgezogene Angebote werden weiterhin in der Angebotshierarchie angezeigt, sind jedoch abgeblendet. Sie können über die Suchfunktion erreicht und zur Erstellung neuer Angebote dupliziert werden und sind für die Berichterstattung verfügbar.
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Das Zurückziehen von Angeboten hat keinen Einfluss auf die Kampagnen und Ablaufdiagramme, in denen sie bereits verwendet wurden, und die Datenintegrität von Systemtabellen wie Kontakt- und Antwortverlauf, die auf Grundlage dieses Angebots erstellt wurden, bleibt erhalten.
Um eine statische Angebotsliste zu bereinigen, können zurückgezogene Angebote daraus gelöscht werden. Dynamische Angebotslisten müssen nicht bereinigt werden, da aus ihnen nur nicht zurückgezogene Angebote hervorgehen, die den Abfragekriterien entsprechen.
Angebote können genau wie Angebotslisten zurückgezogen werden. Beide lassen sich auch in einem Vorgang zurückziehen.
1.
Wählen Sie auf der Seite Angebote alle Angebote oder Angebotslisten aus, die Sie zurückziehen möchten, und klicken Sie dann auf das Symbol Ausgew. Angeb./Listen zurückziehen Symbol eines Blatts Papier mit einem Stoppschild.
Ein alternatives Verfahren zum Zurückziehen eines Angebots besteht darin, die Seite Übersicht des Angebots anzuzeigen und dann auf das Symbol Angebot zurückziehen Symbol eines Blatts Papier mit einem Stoppschild zu klicken. Beachten Sie jedoch, dass diese Methode nur für Angebote, nicht für Angebotslisten, verfügbar ist.
2.
Die ausgewählten Angebote und Angebotslisten werden zurückgezogen und in grauer Schrift angezeigt.